Jugendschutz / Altersverifikation

(1) Geltung gesetzlicher Bestimmungen
Die Abgabe alkoholischer Getränke erfolgt ausschließlich unter Beachtung der Bestimmungen des § 9 Jugendschutzgesetz (JuSchG) in der jeweils gültigen Fassung.

(2) Altersgrenzen

  • Wein, Sekt und vergleichbare alkoholische Getränke dürfen nur an Personen abgegeben werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  • Branntwein, Spirituosen sowie spirituosenhaltige Getränke dürfen ausschließlich an Personen abgegeben werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(3) Vertragsschluss nur mit volljährigen, unbeschränkt geschäftsfähigen Personen
Der Abschluss eines Kaufvertrages über Spirituosen erfolgt ausschließlich mit volljährigen, unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen.
Mit Abgabe der Bestellung versichert der Kunde verbindlich, dass:

  • er das jeweils gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht hat,
  • seine Angaben zu Name, Anschrift und Geburtsdatum vollständig und wahrheitsgemäß sind,
  • er die Ware persönlich entgegennimmt oder durch eine empfangsberechtigte, ebenfalls volljährige Person annehmen lässt.

(4) Technische und persönliche Altersverifikation
Wir behalten uns vor, geeignete Verfahren zur Altersprüfung einzusetzen (z. B. Altersabfrage im Bestellprozess, Identitäts- und Altersprüfung durch den Zustelldienst).
Die Auslieferung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises.
Kann die Altersprüfung nicht durchgeführt werden oder bestehen Zweifel an der Volljährigkeit, wird die Ware nicht übergeben.

(5) Keine Umgehung der Altersprüfung
Eine Lieferung an Packstationen oder vergleichbare anonyme Abholorte ist ausgeschlossen, sofern keine rechtssichere Altersverifikation gewährleistet ist.

(6) Haftungsausschluss bei Falschangaben
Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für eine missbräuchliche Bestellung unter falschen Altersangaben oder bei Umgehung bestehender Kontrollmechanismen.
Der Besteller stellt den Verkäufer insoweit von Ansprüchen Dritter frei, soweit gesetzlich zulässig.

(7) Rücksendekosten bei fehlgeschlagener Altersprüfung
Scheitert die Zustellung aufgrund nicht erfolgreicher Altersprüfung, trägt der Besteller die hierdurch entstehenden Mehrkosten.